Art. 129 LVerf

Bibliographie

Titel
Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
Redaktionelle Abkürzung
LVerf,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
100-a-1

Für die Angelegenheiten der verschiedenen Verwaltungszweige kann die Bürgerschaft gemäß Artikel 105 ständige Ausschüsse (Deputationen) einsetzen. Das Nähere wird durch ein Deputationsgesetz bestimmt.