Landesgleichstellungsgesetz (LGG)

Bibliographie

Titel
Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
Amtliche Abkürzung
LGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2038-1

In der Fassung vom 6. September 2002 (GVBl. S. 280)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. April 2020 (GVBl. S. 276) (1)

Übersicht§§
Geltungsbereich1
Geltung bei Beteiligungen des Landes1a
Geltung bei Umwandlung, Errichtung und Veräußerung von Einrichtungen des Landes1b
Grundsatz2
Gleichstellungsverpflichtung3
Frauenförderplan4
Stellen- und Funktionsausschreibungen, öffentliche Bekanntmachungen5
Auswahlverfahren6
Ausbildung7
Einstellungen und Beförderungen8
Fort- und Weiterbildung9
Arbeitszeit und Rahmenbedingungen10
Beurlaubung aus familiären Gründen11
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz12
Frauenförderung durch öffentliche Auftragsvergabe13
Frauenförderung bei staatlicher Leistungsgewährung14
Gremien15
Frauenvertreterin16
Wahl16a
Aufgaben und Rechte der Frauenvertreterin17
(weggefallen)17a
Beanstandungen18
Gesamtfrauenvertreterin18a
Berichtspflicht19
Gerichtliches Verfahren20
Verwirklichung des Gleichstellungsgebots in den Bezirken21
Verwaltungsvorschriften22
Inkrafttreten23

Nach Artikel 6 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 22. April 2020 (GVBl. S. 276) gilt es für alle Vergabeverfahren, die ab 1. Mai 2020 begonnen werden.