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  • ab 08.06.2024 (aktuelle Fassung)

Art. 62a Verf

Bibliographie

Titel
Verfassung des Freistaats Thüringen
Redaktionelle Abkürzung
Verf,TH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
100-1

Der Landtag bestellt in seiner konstituierenden Sitzung einen für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständigen und beschließenden Ausschuss. Die Sitzungen dieses Ausschusses sind zu Angelegenheiten der Europäischen Union grundsätzlich öffentlich. Der Landtag kann Beschlüsse des für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständigen Ausschusses ändern oder aufheben. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Landtags.