Art. 62a Verf
Bibliographie
- Titel
- Verfassung des Freistaats Thüringen
- Redaktionelle Abkürzung
- Verf,TH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 100-1
Der Landtag bestellt in seiner konstituierenden Sitzung einen für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständigen und beschließenden Ausschuss. Die Sitzungen dieses Ausschusses sind zu Angelegenheiten der Europäischen Union grundsätzlich öffentlich. Der Landtag kann Beschlüsse des für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständigen Ausschusses ändern oder aufheben. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Landtags.