§ 61 LVwG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG)
- Amtliche Abkürzung
- LVwG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 20-1
Verordnungen treten, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist, mit dem vierzehnten Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Verkündungsblatt ausgegeben worden ist. Verordnungen, in denen eine Verordnung nach § 55 Abs. 4 Satz 3 aufgehoben wird, treten, falls in ihnen nichts anderes bestimmt ist, mit ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Verordnungen, die nach § 60 Abs. 3 verkündet worden sind, treten, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist, mit der Ersatzverkündung in Kraft.