§ 32 EStDV 1990 - Übertragung von Bausparverträgen auf eine andere Bausparkasse
Bibliographie
- Titel
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1990 (EStDV 1990)
- Amtliche Abkürzung
- EStDV 1990
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 611-1-1
1Werden Bausparverträge auf eine andere Bausparkasse übertragen und verpflichtet sich diese gegenüber dem Bausparer und der Bausparkasse, mit der der Vertrag abgeschlossen worden ist, in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einzutreten, so gilt die Übertragung nicht als Rückzahlung. 2Das Bausparguthaben muss von der übertragenden Bausparkasse unmittelbar an die übernehmende Bausparkasse überwiesen werden.