Art. 24 SpkG - Sparkassenzentralbank
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die öffentlichen Sparkassen (Sparkassengesetz - SpkG)
- Amtliche Abkürzung
- SpkG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2025-1-I
Zentralbank der Sparkassen ist die Bayerische Landesbank. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in München. An ihrem Grundkapital können nach Maßgabe ihrer Satzung der Sparkassenverband Bayern oder die Sparkassen beteiligt sein.