§ 35 MPG - Kosten

Bibliographie

Titel
Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG)
Amtliche Abkürzung
MPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7102-47

Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind Kosten (Gebühren und Auslagen) nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 37 Abs. 9 zu erheben. Soweit das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung von der Ermächtigung keinen Gebrauch macht, werden die Landesregierungen ermächtigt, entsprechende Vorschriften zu erlassen. Das Verwaltungskostengesetz findet Anwendung.