§ 25 BG LSA - Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn
Bibliographie
- Titel
- Beamtengesetz Sachsen-Anhalt (BG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- BG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2030.1
Der Aufstieg von einer Laufbahn in die nächsthöhere Laufbahn ist auch ohne Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen möglich. Für den Aufstieg soll die Ablegung einer Prüfung verlangt werden; die Laufbahnvorschriften können Abweichendes bestimmen.