Art. 10 FiG
Bibliographie
- Titel
- Fischereigesetz für Bayern (FiG)
- Amtliche Abkürzung
- FiG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 793-1-L
Ein Fischereirecht kann auch zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks oder zu Gunsten einer bestimmten Person bestellt werden.