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Art. 10 FiG

Bibliographie

Titel
Fischereigesetz für Bayern (FiG)
Amtliche Abkürzung
FiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
793-1-L

Ein Fischereirecht kann auch zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks oder zu Gunsten einer bestimmten Person bestellt werden.