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§ 47 BLV - Übergangsvorschrift zu § 2 Abs. 4

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
Amtliche Abkürzung
BLV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-7-3

(1) Bis zum Inkrafttreten der die jeweilige Laufbahn regelnden Rechtsverordnung ist die entsprechend geltende Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung unter Berücksichtigung der Rechtsverordnung vom 15. April 1999 (BGBI. 1 S. 706) anzuwenden.

(2) Für Beamte, die sich beim Inkrafttreten der Rechtsverordnung vom 15. April 1999 (BGBI. 1 S. 706) bereits im Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn befinden, die in der Anlage 5 nicht aufgeführt ist, ist die entsprechende Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung unter Berücksichtigung dieser Rechtsverordnung anzuwenden.