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§ 54 VerfGGBbg - Durchführung des Verfahrens

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg - VerfGGBbg)
Amtliche Abkürzung
VerfGGBbg
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
1102-1

Die Einleitung und Durchführung des Verfahrens werden durch den Ablauf der Wahlperiode des Landtages, durch die Ungültigkeit der Wahl des angeklagten Abgeordneten oder durch den Verlust seiner Mitgliedschaft im Landtag nicht berührt.