§ 32 PatAnwO - Veröffentlichung der Eintragungen
Bibliographie
- Titel
- Patentanwaltsordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- PatAnwO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 424-5-1
Die Eintragungen und die Löschungen in der Liste der Patentanwälte werden von dem Präsidenten des Patentamts im Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen bekannt gemacht.