Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein
(Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG)
Amtliche Abkürzung
LVerfSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
12-2

Vom 23. März 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 203)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt am 24. Oktober 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 652)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde
Aufgabe des Verfassungsschutzes1
Organisation2
Bedienstete3
Zusammenarbeit4
Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde5
Begriffsbestimmungen6
Voraussetzung und Rahmen für die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde7
Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde8
Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbehörde9
Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde10
Abschnitt II
Datenverarbeitung
Speicherung personenbezogener Informationen in Dateien11
Speicherung personenbezogener Informationen über Minderjährige12
Speicherungsdauer13
Änderung, Löschung und Sperrung personenbezogener Informationen14
Dateianordnungen15
Gemeinsame Dateien16
Abschnitt III
Informationsübermittlung
Informationsübermittlung zwischen den Verfassungsschutzbehörden17
Informationsübermittlung an Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst18
Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an andere Stellen19
Übermittlung von Informationen an ausländische Nachrichtendienste20
Unterrichtung der Öffentlichkeit21
Dokumentation und Grundlage der Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde22
Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde23
Übermittlungsverbote, Nachberichtspflicht24
Abschnitt IV
Auskunftserteilung
Auskunftserteilung25
Abschnitt V
Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde
Parlamentarische Kontrollkommission26
Beauftragte oder Beauftragter für den Verfassungsschutz27
Nachrichtendienstliche Mittel gegen Landtagsabgeordnete28
Abschnitt VI
Schlussvorschriften
Änderung des Landesdatenschutzgesetzes29
In-Kraft-Treten30