Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz
VerfassungsschutzG (HmbVerfSchG)

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz VerfassungsschutzG (HmbVerfSchG)
Amtliche Abkürzung
HmbVerfSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
120-1

Vom 7. März 1995 (HmbGVBl S. 45)

Zuletzt geändert am 30. Januar 2001 (HmbGVBl S. 9)

Inhaltsübersicht§§
1. Abschnitt
Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz
Zweck des Verfassungsschutzes1
Zuständigkeit2
Zusammenarbeit3
Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz4
Begriffsbestimmungen5
Voraussetzung und Rahmen für die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz6
2. Abschnitt
Erheben und weitere Verarbeitung von Informationen
Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz7
Erheben von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln8
Weitere Verarbeitung personenbezogener Daten9
Verarbeitung von Daten Minderjähriger10
Berichtigung, Sperrung und Löschung11
3. Abschnitt
Datenübermittlung
Übermittlung nicht personenbezogener Daten12
Übermittlung personenbezogener Daten an inländische Nachrichtendienste13
Übermittlung personenbezogener Daten an inländische öffentliche Stellen und Strafverfolgungsbehörden14
Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte15
Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen16
Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des öffentlichen Bereichs17
Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit18
Übermittlung personenbezogener Daten an das Landesamt für Verfassungsschutz19
Registereinsicht durch das Landesamt für Verfassungsschutz20
Übermittlungsverbote und Einschränkungen21
Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger22
4. Abschnitt
Auskunftserteilung
Auskunftserteilung23
5. Abschnitt
Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes
Parlamentarischer Kontrollausschuss24
Zusammensetzung und Pflichten des Ausschusses25
Aufgaben des Ausschusses26
Eingaben27
6. Abschnitt
Schlussvorschriften
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz28
In-Kraft-Treten29