§ 1a HZulG LSA - Zustimmung zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Amtliche Abkürzung
HZulG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2211.21

(1) Dem am 12. März 1992 abgeschlossenen Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen (im Folgenden: Staatsvertrag) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird in der Anlage 2 veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 22 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.