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  • ab 28.12.2021 (aktuelle Fassung)

§ 92 HessHG - Organe der Stiftung

Bibliographie

Titel
Hessisches Hochschulgesetz (HessHG)
Amtliche Abkürzung
HessHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
70-306

Organe der Stiftung sind der Hochschulrat, das Stiftungskuratorium, der Senat und das Präsidium als Vorstand. Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich von der Präsidentin oder dem Präsidenten vertreten.