§ 83 SGB X - Auskunft an den Betroffenen

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehung zu Dritten
Redaktionelle Abkürzung
SGB X
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-10-1/2

Für die nach § 13 des Bundesdatenschutzgesetzes zu erteilende Auskunft gilt § 25 Abs. 2 entsprechend.