Versionsverlauf


§ 35 HmbSG - Beratungen

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
Amtliche Abkürzung
HmbSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
223-1

Die schulpsychologische und sozialpädagogische Beratung dient der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern und ihren Sorgeberechtigten bei Schwierigkeiten im Lern- und Leistungsbereich, im Zusammenleben und beim gemeinsamen Lernen in der Schule sowie deren Vorbeugung. Die Beantwortung von Fragen im Rahmen der schulpsychologischen und sozialpädagogischen Beratung ist freiwillig.