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Art. 91 SVerf

Bibliographie

Titel
Verfassung des Saarlandes (SVerf)
Amtliche Abkürzung
SVerf
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
100-1

Der Ministerpräsident und die Minister leisten bei ihrem Amtsantritt dem Landtag den Eid, ihr Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen.