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§ 2a BauGB - Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

Bibliographie

Titel
Baugesetzbuch  (BauGB)
Amtliche Abkürzung
BauGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
213-1

1Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. 2In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens

  1. 1.
    die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und
  2. 2.
    in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes

darzulegen. 3Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.