§ 15 MontanMitbestG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
- Redaktionelle Abkürzung
- MontanMitbestG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 801-2
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über
- a)die Anpassung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen an die Vorschriften dieses Gesetzes,
- b)das Verfahren für die Aufstellung der in § 6 bezeichneten Wahlvorschläge.