§ 14 WiPrO - Einzelheiten des Prüfungsverfahrens
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung)
- Redaktionelle Abkürzung
- WiPrO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 702-1
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einrichtung des Prüfungsausschusses bei der obersten Landesbehörde, die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und die Berufung seiner Mitglieder sowie die Einzelheiten der Prüfung und des Prüfungsverfahrens, insbesondere die dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügenden Unterlagen, die Prüfungsgebiete, die schriftliche und mündliche Prüfung, Rücktritt und Ausschluß von der Prüfung, Prüfungsergebnis, Ergänzungsprüfung, Wiederholung der Prüfung und Mitteilung des Prüfungsergebnisses.