§ 66 KomWG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
- Amtliche Abkürzung
- KomWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 233-1
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen vom 6. März 1990 (GBl. DDR I S. 99) in der Fassung vom 5. April 1990 (GBl. DDR I S. 222) mit Ausnahme der §§ 40 und 42 Abs. 1 außer Kraft. §§ 40 und 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 6. Mai 1990 treten mit dem Ablauf der Wahlperiode der nach bisher geltendem Recht gewählten Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen außer Kraft.