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§ 131 SchulG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG)
Amtliche Abkürzung
SchulG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2230-1

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 2004 in Kraft.

(2) In die zweijährige Form der gymnasialen Oberstufe werden Schülerinnen und Schüler erstmals zum Beginn des Schuljahres 2010/2011 aufgenommen.

(3) Die Integrierte Sekundarschule wird spätestens zum Schuljahr 2011/2012 durch Neugründung oder durch Zusammenlegung oder Umwandlung von Schulen der Schularten Hauptschule, Realschule, verbundene Haupt- und Realschule, Gesamtschule und gegebenenfalls Gymnasium eingerichtet.