§ 131 SchulG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG)
- Amtliche Abkürzung
- SchulG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 2230-1
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 2004 in Kraft.
(2) In die zweijährige Form der gymnasialen Oberstufe werden Schülerinnen und Schüler erstmals zum Beginn des Schuljahres 2010/2011 aufgenommen.
(3) Die Integrierte Sekundarschule wird spätestens zum Schuljahr 2011/2012 durch Neugründung oder durch Zusammenlegung oder Umwandlung von Schulen der Schularten Hauptschule, Realschule, verbundene Haupt- und Realschule, Gesamtschule und gegebenenfalls Gymnasium eingerichtet.