§ 22 WPflG - Verfahrensvorschrift

Bibliographie

Titel
Wehrpflichtgesetz
Redaktionelle Abkürzung
WPflG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
50-1

Das Nähere über das Verfahren bei der Musterung und der Einberufung von ungedienten Wehrpflichtigen sowie über die Erstattung der Auslagen gemäß § 19 Abs. 5 regelt eine Rechtsverordnung.