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§ 36 SGB VII - Leistungen an Arbeitgeber

Bibliographie

Titel
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Gesetzliche Unfallversicherung
Redaktionelle Abkürzung
SGB VII
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-7

1Berufsfördernde Leistungen umfassen auch Zuschüsse an Arbeitgeber, wenn sie erforderlich sind insbesondere für

  1. 1.
    eine dauerhafte berufliche Eingliederung,
  2. 2.
    eine befristete Probebeschäftigung,
  3. 3.
    eine Ausbildung oder Umschulung im Betrieb.

2Die Zuschüsse können von Auflagen und Bedingungen abhängig gemacht werden.