Anlage 1 LDG NRW - Gebührenverzeichnis
Bibliographie
- Titel
- Disziplinargesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesdisziplinargesetz - LDG NRW)
- Amtliche Abkürzung
- LDG NRW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 20340
Anlage zu (§ 75)
Gliederung | |||||
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Abschnitt 1 | Klageverfahren erster Instanz | ||||
Abschnitt 2 | Zulassung und Durchführung der Berufung | ||||
Abschnitt 3 | Revision | ||||
Abschnitt 4 | Besondere Verfahren | ||||
Abschnitt 5 | Büge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | ||||
Abschnitt 6 | Beschwerde | ||||
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr | |||
Vorbemerkung: | |||||
Das Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme gilt als neuer Rechtszug. | |||||
Abschnitt 1 Klageverfahren erster Instanz | |||||
Verfahren über eine Disziplinarklage mit dem Antrag auf | |||||
10 | - | Entfernung aus dem Beamtenverhältnis | 360,00 € | ||
11 | - | Aberkennung des Ruhegehalts | 360,00 € | ||
12 | - | Zurückstufung | 240,00 € | ||
Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist | |||||
13 | - | Kürzung der Dienstbezüge | 180,00 € | ||
14 | - | Kürzung des Ruhegehalts | 180,00 € | ||
15 | - | Geldbuße | 120,00 € | ||
16 | - | Verweis | 60,00 € | ||
17 | Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, wenn nur eine Kostenentscheidung in der Disziplinarverfügung angegriffen wird, oder gegen eine Einstellungsverfügung (§ 33 LDG NRW) | 60,00 € | |||
18 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | ||||
1. | Zurücknahme der Klage | ||||
a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | ||||
b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, | ||||
oder | |||||
2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | ||||
Die Gebühren 10 bis 17 ermäßigen sich auf | 0,5 | ||||
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||||
Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung | |||||
20 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: | ||||
Soweit der Antrag abgelehnt wird | 1,0 | ||||
21 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: | ||||
Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird | 0,5 | ||||
Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird. | |||||
22 | Verfahren über die Berufung im Allgemeinen | 1,5 | |||
23 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist: | ||||
Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf | 0,5 | ||||
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | |||||
24 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 23 erfüllt ist, durch | ||||
1. | Zurücknahme der Berufung oder der Klage | ||||
a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | ||||
b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder | ||||
2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | ||||
Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf | 1,0 | ||||
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||||
Abschnitt 3 Revision | |||||
30 | Verfahren über die Revision im Allgemeinen | 2,0 | |||
32 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 31 erfüllt ist, durch | ||||
1. | Zurücknahme der Revision oder der Klage | ||||
a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | ||||
b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder | ||||
2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | ||||
Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf | 1,5 | ||||
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||||
Abschnitt 4 Besondere Verfahren | |||||
40 | Verfahren über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen | 180,00 € | |||
41 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens einschließlich der Einstellung des Disziplinarverfahrens nach fruchtlosem Ablauf der Frist | 60,00 € | |||
42 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | ||||
1. | Zurücknahme des Antrags | ||||
a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | ||||
b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung über den Antrag der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder | ||||
2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | ||||
Die Gebühren 40 und 41 ermäßigen sich auf | 0,5 | ||||
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||||
Abschnitt 5 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | |||||
50 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: | ||||
Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 € | ||||
Abschnitt 6 Beschwerde | |||||
60 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen | 1,5 | |||
61 | Verfahren über die Beschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache durch Beschluss nach § 60 LDG NRW | 1,5 | |||
62 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: | ||||
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 1,5 | ||||
63 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | ||||
1. | Zurücknahme der Beschwerde, der Klage oder des Antrags | ||||
a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | ||||
b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung über die Beschwerde der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder | ||||
2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | ||||
Die Gebühren 60 bis 62 ermäßigen sich auf | 0,75 | ||||
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||||
64 | Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden im disziplinargerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: | ||||
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 € |