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§ 27 KWO LSA - Vermerk im Wählerverzeichnis

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
Amtliche Abkürzung
KWO LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.15

Hat ein Wahlberechtigter nach § 22 Abs. 1 einen Wahlschein erhalten, so wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe der Sperrvermerk "Wahlschein" oder "W" eingetragen. Der Vermerk wird bis zum Abschluss des Wählerverzeichnisses durch die Gemeinde, nach diesem Zeitpunkt durch den Wahlvorsteher eingetragen.