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  • ab 01.01.1995 (aktuelle Fassung)

§ 29 SchuldRAnpG - Begriffsbestimmung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet (Schuldrechtsanpassungsgesetz - SchuldRAnpG)
Amtliche Abkürzung
SchuldRAnpG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
402-31

Ferienhaus- und Wochenendhaussiedlungen sind Flächen, die

  1. 1.
    nach ihrer Zweckbestimmung und der Art der Nutzung zur Erholung dienen,
  2. 2.
    mit mehreren Ferien- oder Wochenendhäusern oder anderen, Erholungszwecken dienenden Bauwerken bebaut worden sind,
  3. 3.
    durch gemeinschaftliche Einrichtungen, insbesondere Wege, Spielflächen und Versorgungseinrichtungen, zu einer Anlage verbunden sind und
  4. 4.
    nicht Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 des Bundeskleingartengesetzes sind.