§ 29 SchuldRAnpG - Begriffsbestimmung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet (Schuldrechtsanpassungsgesetz - SchuldRAnpG)
- Amtliche Abkürzung
- SchuldRAnpG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 402-31
Ferienhaus- und Wochenendhaussiedlungen sind Flächen, die
- 1.nach ihrer Zweckbestimmung und der Art der Nutzung zur Erholung dienen,
- 2.mit mehreren Ferien- oder Wochenendhäusern oder anderen, Erholungszwecken dienenden Bauwerken bebaut worden sind,
- 3.durch gemeinschaftliche Einrichtungen, insbesondere Wege, Spielflächen und Versorgungseinrichtungen, zu einer Anlage verbunden sind und
- 4.nicht Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 des Bundeskleingartengesetzes sind.