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§ 101 SWG - Enteignung

Bibliographie

Titel
Saarländisches Wassergesetz (SWG)
Amtliche Abkürzung
SWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
753-1

Bei Ausbaumaßnahmen ersetzt die Planfeststellung, bei Gewässerbenutzungen die Bewilligung und die nach § 15 Abs. 1 dieses Gesetzes erteilte Erlaubnis die Planfeststellung nach Enteignungsrecht. Im Übrigen gelten die Enteignungsgesetze.