Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
(Lehramtsprüfungsordnung - LPO)

Bibliographie

Titel
Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung - LPO)
Amtliche Abkürzung
LPO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

Vom 27. März 2003 (GV. NRW. S. 182)

Zuletzt geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 351)

Auf Grund der §§ 17 Abs. 4 und 20 Abs. 5 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) vom 2. Juli 2002 (GV. NRW. S. 325) wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium verordnet:

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Teil
Gemeinsame Vorschriften
I.
Studium
Ziele des Lehramtsstudiums1
Fachwissenschaftliche Studien2
Fachdidaktische Studien3
Erziehungswissenschaftliche Studien4
Übergreifende Studieninhalte5
Gliederung des Studiums6
Organisation und Gestaltung des Studiums7
Grundstudium, Zwischenprüfung8
Hauptstudium9
Praxisphasen10
Organisation der Praxisphasen11
Studienberatung12
II.
Prüfung
Erste Staatsprüfung13
Schriftliche Prüfungen14
Mündliche Prüfungen15
Andere Prüfungsformen16
Schriftliche Hausarbeit17
Fachpraktische Prüfung in den Unterrichtsfächern Kunst, Textilgestaltung, Musik und Sport18
Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium19
Zulassung zur Ersten Staatsprüfung20
Meldung zu Prüfungen21
Freiversuch und Rücktritt22
Versäumnisse23
Ordnungswidriges Verhalten24
Bewertung von Prüfungsleistungen25
Wiederholung von Prüfungen26
Ergebnis der Ersten Staatsprüfung27
Zeugnisse und Bescheinigungen28
Erweiterungsprüfungen29
III.
Prüfungsamt; Allgemeine Prüfungsbestimmungen
Prüfungsamt30
Allgemeine Prüfungsbestimmungen31
Zweiter Teil
Vorschriften für die einzelnen Lehrämter
I.
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen32
Schulformbezogene Studienschwerpunkte, Unterrichtsfächer und Lernbereiche33
Prüfungen für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen34
II.
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Studium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen35
Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen36
III.
Lehramt an Berufskollegs
Studium für das Lehramt an Berufskollegs37
Prüfungen für das Lehramt an Berufskollegs38
IV.
Lehramt für Sonderpädagogik
Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik39
Prüfungen für das Lehramt für Sonderpädagogik40
V.
Mehrere Lehrämter
Erwerb mehrerer Lehrämter41
Dritter Teil
Sonder- und Schlussvorschriften
I.
Regelungen für die einzelnen Fächer
Fächerspezifische Vorschriften42
II.
Besondere Vorschriften
Internationalisierung der Lehramtsstudiengänge43
Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse44
Studium in Kunst, Musik und Sport45
Nachteilsausgleich46
III.
Andere Formen der Lehrerausbildung
Lehrerausbildung als Entwicklungsauftrag47
Doppelt qualifizierende Studiengänge48
Kooperationsmodelle49
IV.
Anerkennung von Prüfungen und Prüfungsleistungen
Anerkennung50
V.
Schlussvorschriften
Verwaltungsvorschriften und Ausführungsbestimmungen, Ministerium51
Evaluation52
Übergangsbestimmungen53
In-Kraft-Treten, Berichtspflicht 54

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.