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§ 1 SächsBG - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsBG)
Amtliche Abkürzung
SächsBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
240-2

Dieses Gesetz gilt für die Beamten des Freistaates Sachsen (Landesbeamte), der Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.