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§ 1 NachwG - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG)
Amtliche Abkürzung
NachwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
800-25

Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, dass sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden.