Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Bibliographie

Titel
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Amtliche Abkürzung
WpÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4110-7

Vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822) (1)(2)

Zuletzt geändert durch Artikel 101 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Grundsätze3
Abschnitt 2
Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Aufgaben und Befugnisse4
Beirat5
Widerspruchsausschuss6
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland7
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland8
Verschwiegenheitspflicht9
Abschnitt 3
Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots10
Angebotsunterlage11
Europäischer Pass11a
Haftung für die Angebotsunterlage12
Finanzierung des Angebots13
Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage14
Untersagung des Angebots15
Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung16
Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten17
Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs18
Zuteilung bei einem Teilangebot19
Handelsbestand20
Änderung des Angebots21
Konkurrierende Angebote22
Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots23
Grenzüberschreitende Angebote24
Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters25
Sperrfrist26
Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft27
Werbung28
Abschnitt 4
Übernahmeangebote
Begriffsbestimmungen29
Zurechnung von Stimmrechten30
Gegenleistung31
Unzulässigkeit von Teilangeboten32
Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft33
Europäisches Verhinderungsverbot33a
Europäische Durchbrechungsregel33b
Vorbehalt der Gegenseitigkeit33c
Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen33d
Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 334
Abschnitt 5
Pflichtangebote
Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots35
Nichtberücksichtigung von Stimmrechten36
Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots37
Anspruch auf Zinsen38
Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 439
Abschnitt 5a
Ausschluss, Andienungsrecht
Ausschluss der übrigen Aktionäre39a
Ausschlussverfahren39b
Andienungsrecht39c
Abschnitt 6
Verfahren
Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt40
Widerspruchsverfahren41
Sofortige Vollziehbarkeit42
Bekanntgabe und Zustellung43
Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt44
Mitteilungen an die Bundesanstalt45
Zwangsmittel46
Kosten47
Abschnitt 7
Rechtsmittel
Statthaftigkeit, Zuständigkeit48
Aufschiebende Wirkung49
Anordnung der sofortigen Vollziehung50
Frist und Form51
Beteiligte am Beschwerdeverfahren52
Anwaltszwang53
Mündliche Verhandlung54
Untersuchungsgrundsatz55
Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht56
Akteneinsicht57
Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung58
Abschnitt 8
Sanktionen
Rechtsverlust59
Bußgeldvorschriften60
Zuständige Verwaltungsbehörde61
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren62
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof63
Wiederaufnahme gegen Bußgeldbescheid64
Gerichtliche Entscheidung bei der Vollstreckung65
Abschnitt 9
Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen
Gerichte für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen66
Senat für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen beim Oberlandesgericht67
Übergangsregelungen68

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822)

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 12 des Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822) tritt das Gesetz am 1. Januar 2002 in Kraft. Vorschriften, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am 23. Dezember 2001 in Kraft.