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§ 49 GemKVO - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindekassenverordnung - GemKVO)
Amtliche Abkürzung
GemKVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.4

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie ist erstmalig auf die Kassenführung für das Haushaltsjahr 1992 anzuwenden.