§ 32 LHO - Ergänzungen zum Entwurf des HaushaltsplansBibliographieTitelHaushaltsordnung des Saarlandes (LHO)Amtliche AbkürzungLHONormtypGesetzNormgeberSaarlandGliederungs-Nr.630-2Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II sinngemäß anzuwenden.