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§ 13 MFG - Verbesserung der Marktposition rheinland-pfälzischer Unternehmen

Bibliographie

Titel
Mittelstandsförderungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
MFG,RP
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
70-3

Die Verbesserung der Marktposition rheinland-pfälzischer Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft kann das Land fördern durch:

  1. 1.

    die gemeinschaftliche Beteiligung von Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft an überregionalen Messen und Ausstellungen; dies gilt insbesondere für Messen und Ausstellungen im Ausland,

  2. 2.

    Maßnahmen zur Exportberatung und Einrichtung von Exportberatungs- und Exportvermittlungsstellen im In- und Ausland,

  3. 3.

    Maßnahmen zur Markterkundung und zur Markterschließung,

  4. 4.

    Zusammenarbeit in Exportgemeinschaften,

  5. 5.

    Maßnahmen zur Sicherung von Exportausfällen.