§ 13 MFG - Verbesserung der Marktposition rheinland-pfälzischer Unternehmen
Bibliographie
- Titel
- Mittelstandsförderungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- MFG,RP
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 70-3
Die Verbesserung der Marktposition rheinland-pfälzischer Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft kann das Land fördern durch:
- 1.
die gemeinschaftliche Beteiligung von Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft an überregionalen Messen und Ausstellungen; dies gilt insbesondere für Messen und Ausstellungen im Ausland,
- 2.
Maßnahmen zur Exportberatung und Einrichtung von Exportberatungs- und Exportvermittlungsstellen im In- und Ausland,
- 3.
Maßnahmen zur Markterkundung und zur Markterschließung,
- 4.
Zusammenarbeit in Exportgemeinschaften,
- 5.
Maßnahmen zur Sicherung von Exportausfällen.