Versionsverlauf


§ 19 HeimG - Anwendbarkeit der Gewerbeordnung

Bibliographie

Titel
Heimgesetz (HeimG)
Amtliche Abkürzung
HeimG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2170-5

Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Heime, die gewerblich betrieben werden, finden die Vorschriften der Gewerbeordnung Anwendung, soweit nicht dieses Gesetz besondere Bestimmungen enthält.