§ 112e JGG - Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
Bibliographie
Titel
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Amtliche Abkürzung
JGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
451-1
In Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende vor den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten (§ 104) sind die §§ 112a, 112b und 112d anzuwenden.
Liste herunterladen
Dokument herunterladen
1 Dokument wird heruntergeladen. Wählen Sie Ihr gewünschtes Dateiformat und laden Sie das Dokument herunter.
Wählen Sie Ihr gewünschtes Dateiformat und laden Sie das Dokument herunter.
Neues Dossier anlegen
* Erforderliche Angaben
Pflichtfeld
Zu Dossier hinzufügen
* Erforderliche Angaben
Pflichtfeld
Maximale Anzahl an Dossiers erreicht
Löschen Sie bestehende Dossiers, um neue Dossiers anzulegen.