§ 237 SGB III - Arbeitshilfen für Behinderte
Bibliographie
- Titel
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
- Redaktionelle Abkürzung
- SGB III
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-3
Arbeitgebern können Zuschüsse für eine behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erbracht werden, soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte berufliche Eingliederung Behinderter zu erreichen oder zu sichern und eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers nach dem Schwerbehindertengesetz nicht besteht.