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§ 24 SächsFFG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (Sächsisches Frauenförderungsgesetz - SächsFFG)
Amtliche Abkürzung
SächsFFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
13-1

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.