§ 6d WDRG - Werberichtlinien
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den "Westdeutschen Rundfunk Köln" (WDR-Gesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- WDRG,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 2251
Der Rundfunkrat erlässt mit den in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern und dem ZDF gemeinsame Richtlinien zur Durchführung der §§ 6a bis 6c. Er stellt hierbei das Benehmen mit den Landesmedienanstalten her und führt einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch in der Anwendung dieser Richtlinien durch.