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§ 19 BremAbgG - Ergänzende Vorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz)
Redaktionelle Abkürzung
BremAbgG,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
1100-a-3

Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind für die Versorgung die beamtenrechtlichen Vorschriften sinngemäß anzuwenden.