§ 57f HRG - Erstmalige Anwendung

Bibliographie

Titel
Hochschulrahmengesetz (HRG)
Amtliche Abkürzung
HRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2211-3

Die §§ 57a bis 57e sind erstmals auf Arbeitsverträge anzuwenden, die ab 26. Juni 1985 abgeschlossen werden.