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§ 79 KWO LSA - Geltungsdauer der Übergangsvorschrift

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
Amtliche Abkürzung
KWO LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.15

Die Vorschriften der §§ 77 und 78 gelten ausschließlich für die ersten auf Grund des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt stattfindenden Kommunalwahlen einschließlich Nach- und Wiederholungswahlen.