§ 79 KWO LSA - Geltungsdauer der Übergangsvorschrift
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
- Amtliche Abkürzung
- KWO LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.15
Die Vorschriften der §§ 77 und 78 gelten ausschließlich für die ersten auf Grund des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt stattfindenden Kommunalwahlen einschließlich Nach- und Wiederholungswahlen.