§ 244 HGB - Sprache. Währungseinheit
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Redaktionelle Abkürzung
- HGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 4100-1
Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Deutscher Mark aufzustellen.
Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Deutscher Mark aufzustellen.