§ 25 GemKVO - Zeitliche und sachliche Buchung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindekassenverordnung - GemKVO)
- Amtliche Abkürzung
- GemKVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.4
Die Einnahmen und Ausgaben sind in zeitlicher Reihenfolge im Zeitbuch und in sachlicher Ordnung im Sachbuch zu buchen.