Anlage 5 FuttermV - Unerwünschte Stoffe

Bibliographie

Titel
Futtermittelverordnung
Redaktionelle Abkürzung
FuttermV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7825-1-4

(zu den §§ 23, 24 und 26)

Vorbemerkung

Die aufgeführten Gehalte an unerwünschten Stoffen beziehen sich auf Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen mit 88 v.H. Trockenmasse. Die Gehalte werden, soweit Dioxine betroffen sind, in Nanogramm TEQ je Kilogramm, im Übrigen in Milligramm je Kilogramm angegeben.

Unerwünschter StoffFuttermittel, Zusatzstoff, VormischungHöchstgehalt (siehe Vorbemerkung)Aktionsgrenzwert (siehe Vorbemerkung)Anmerkungen und Zusatzinformationen (z.B. Art der durchzuführenden Untersuchungen)
12345
1.Arsen (Gesamtarsengehalt)Einzelfuttermittel, ausgenommen:2
-Grünmehl, Luzernegrünmehl und Kleegrünmehl sowie getrocknete Zuckerrübenschnitzel und getrocknete melassierte Zuckerrübenschnitzel4
-Palmkernexpeller4
-Phosphate und kohlensaurer Algenkalk10
-Calciumcarbonat15
-Magnesiumoxid20
-Futtermittel aus der Verarbeitung von Fischen oder anderen Meerestieren15
-Seealgenmehl und aus Seealgen gewonnene Einzelfuttermittel40
Alleinfuttermittel, ausgenommen:2
-Alleinfuttermittel für Fische und Pelztiere6
-Ergänzungsfuttermittel, ausgenommen4
-Mineralfuttermittel12
2.Blei-Einzelfuttermittel, ausgenommen:10
-Grünfutter40
-Phosphate und kohlensaurer Algenkalk15
-Calciumcarbonat20
-Hefen5
-Alleinfuttermittel5
Ergänzungsfuttermittel, ausgenommen:10
-Mineralfuttermittel15
3.FluorEinzelfuttermittel, ausgenommen:150
-Einzelfuttermittel tierischer Herkunft, ausgenommen Tiefseegarnelen wie z.B. Krill500
-Phosphate und Tiefseegarnelen wie z.B. Krill2000
-Calciumcarbonat350
-Magnesiumoxid600
-kohlensaurer Algenkalk1 000
Alleinfuttermittel, ausgenommen:150
-Alleinfuttermittel für Rinder, Schafe und Ziegen
= laktierend30
= sonstige50
-Alleinfuttermittel für Schweine100
-Alleinfuttermittel für Geflügel350
-Alleinfuttermittel für Küken250
Mineralfuttermittel für Rinder, Schafe und Ziegen2000
Andere Ergänzungsfuttermittel125 (1)
4.Quecksilber-Einzelfuttermittel, ausgenommen:0,1
Einzelfuttermittel aus der Verarbeitung von Fischen oder anderen Meerestieren0,5
Alleinfuttermittel, ausgenommen:0,1
-Alleinfuttermittel für Hunde und Katzen0,4
Ergänzungsfuttermittel, ausgenommen:0,2
-Ergänzungsfuttermittel für Hunde und Katzen
5.NitritFischmehl60 (berechnet als Natriumnitrit)
Alleinfuttermittel, ausgenommen:15 (berechnet als Natriumnitrit)
-Alleinfuttermittel für Heimtiere außer Vögel und Zierfische
6.CadmiumEinzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs1
Einzelfuttermittel tierischen Ursprungs, ausgenommen Einzelfuttermittel für Heimtiere2
Phosphate10
Alleinfuttermittel für Rinder, Schafe und Ziegen, ausgenommen Alleinfuttermittel für Kälber, Lämmer und Ziegenlämmer1
Andere Alleinfuttermittel, ausgenommen Alleinfuttermittel für Heimtiere0,5
Mineralfuttermittel5
Andere Ergänzungsfuttermittel für Rinder, Schafe und Ziegen0,5
7.Aflatoxin B1Einzelfuttermittel0,02
Alleinfuttermittel für Rinder, Schafe und Ziegen, ausgenommen:0,02
-Alleinfuttermittel für Milchvieh0,005
-Alleinfuttermittel für Kälber und Lämmer0,01
Alleinfuttermittel für Schweine und Geflügel, ausgenommen Jungtiere0,02
Andere Alleinfuttermittel0,01
Ergänzungsfuttermittel für Rinder, Schafe und Ziegen, ausgenommen Ergänzungsfuttermittel für Milchvieh, Kälber und Lämmer0,02
Ergänzungsfuttermittel für Schweine und Geflügel, ausgenommen Jungtiere0,02
Andere Ergänzungsfuttermittel0,005
8.BlausäureEinzelfuttermittel, ausgenommen:50
-Leinsamen250
-Leinkuchen, Leinextraktionsschrot350
-Einzelfuttermittel aus Maniokwurzeln oder Mandeln100
Alleinfuttermittel, ausgenommen:50
-Alleinfuttermittel für Küken10
9.Freies GossypolEinzelfuttermittel, ausgenommen:20
-Baumwollsaat5000
Baumwollsaatkuchen und Baumwollextraktionsschrot1 200
Alleinfuttermittel, ausgenommen:20
-Alleinfuttermittel für Rinder, Schafe und Ziegen500
-Alleinfuttermittel für Geflügel, ausgenommen Legehennen, und Kälber100
-Alleinfuttermittel für Kaninchen und Schweine, ausgenommen Ferkel60
10.TheobrominAlleinfuttermittel, ausgenommen:300
-Alleinfuttermittel für ausgewachsene Rinder700
11.Senföl, flüchtig, berechnet als AllylisothiocyanatEinzelfuttermittel, ausgenommen:100
-Rapskuchen, Rapsextraktionsschrot4000
Alleinfuttermittel, ausgenommen:150
-Alleinfuttermittel für Rinder, Schafe und Ziegen (ausgenommen Jungtiere)1 000
-Alleinfuttermittel für Schweine (ausgenommen Ferkel) und Geflügel500
12.VirylthiooxazolidonAlleinfuttermittel für Geflügel, ausgenommen:1 000
(Vinyloxazolidinthion)-Alleinfuttermittel für Legegeflügel500
13.Mutterkorn (Claviceps purpurea)Alle Futtermittel, die ungemahlenes Getreide enthalten1 000
14.Unkrautsamen und Früchte, die Alkaloide, Glukoside oder andere giftige Stoffe enthalten, darunterAlle Futtermittel3000
a) Lolium temulentum L.1 000
b) Lolium remotum Schrank1 000
c) Datura stramonium L.1 000
15.Rizinus - Ricinus communis L.Alle Futtermittel10 (berechnet als Rizinusschalen)
16.Crotalaria spp.Alle Futtermittel100
17.Aldrin
einzeln oder insgesamt, berechnet als Dieldrin
Alle Futtermittel, ausgenommen:0,01
18.Dieldrin
einzeln oder insgesamt, berechnet als Dieldrin
-Fette0,2
19.Camphechlor (Toxaphen)Alle Futtermittel0,1
20.Chlordan
(Summe aus Cis- und Trans-Isomeren und aus Oxychlordan berechnet als Chlordan)
Alle Futtermittel, ausgenommen:0,02
-Fette0,05
21.DDT
(Summe aus DDT-, TDE- und DDE- Isomeren, berechnet als DDT)
Alle Futtermittel, ausgenommen:0,05
-Fette0,5
22.Endosulfan
(Summe aus alpha- und beta-lsomeren und aus Endosulfansulfat berechnet als Endosulfan)
Alle Futtermittel, ausgenommen:0,1
-Maiskörner und Erzeugnisse ihrer Verarbeitung0,2
-Ölsaaten und Erzeugnisse ihrer Verarbeitung0,5
-Alleinfuttermittel für Fische0,005
23.Endrin
(Summe aus Endrin und delta-Ketoendrin, berechnet als Endrin)
Alle Futtermittel, ausgenommen:0,01
-Fette0,05
24.Heptachlor
(Summe aus Heptachlor und Heptachlorepoxid, berechnet als Heptachlor
Alle Futtermittel, ausgenommen:0,01
-Fette0,2
25.Hexachlorbenzol (HCB)Alle Futtermittel, ausgenommen:0,01
-Fette0,2
26.Hexachlorcyclohexan (HCH)
26.1. alpha-lsomereAlle Futtermittel, ausgenommen:0,02
-Fette0,2
26.2. beta-lsomereMischfuttermittel, ausgenommen:0,01
-Mischfuttermittel für Milchvieh0,005
Einzelfuttermittel, ausgenommen:0,01
-Fette0,1
26.3 gamma-IsomereAlle Futtermittel, ausgenommen:0,2
-Fette2,0
Unerwünschter StoffFuttermittel, Zusatzstoff, VormischungHöchstgehalt (siehe Vorbemerkung)Aktionsgrenzwert (siehe Vorbemerkung)Anmerkungen und Zusatzinformationen (z.B. Art der durchzuführenden Untersuchungen)
12345
27.Dioxin (Summe aus polychlorierten Dibenzo-para-dioxinen (PCDD) und polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten (TEQ) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter Verwendung der WHO-TEF (1997 (2)) PCDD/F (3)Sämtliche Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs, einschließlich pflanzliche Öle und Nebenerzeugnisse0,75
Mineralstoffe im Sinne des Anhangs der Richtlinie 96/25/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Verkehr mit Futtermittel-Ausgangserzeugnissen 1,0
Tierisches Fett, einschließlich Milchfett und Eifett2,0
Sonstige Erzeugnisse von Landtieren, einschließlich Milch und Milcherzeugnisse, sowie Eier und Eiererzeugnisse0,75
Fisch, sonstige Wassertiere, ihre Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse, ausgenommen Fischöl und Fischprotein-Hydrolysate, die mehr als 20 % Fett enthalten (4)1,25
Fischprotein-Hydrolysate mit mehr als 20 % Fett2,25
Fischöl6,0
Mischfuttermittel, ausgenommen Mischfuttermittel für Pelztiere, Heimtiere und Fische0,75
Mischfuttermittel für Fische2,25
Mischfuttermittel für Heimtiere2,25
Die Zusatzstoffe Kaolinit-Ton, Calciumsulfat-Dihydrat, Vermiculit, Natrolit-Phonolit, synthetische Calciumaluminate und Klinoptilolit sedimentären Ursprungs0,75
28.Aprikose - Prunus armeniaca L.Alle FuttermittelSaaten und Früchte und aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse der nebenstehenden Pflanzenarten dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbarer Menge vorhanden sein.
29.Bittermandel - Prunus dulcis (Mill.) D. A. Webb var. amara (DC.) Focke (= Prunus amygdalus Batsch var. amara (DC.) Focke) Alle FuttermittelSaaten und Früchte und aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse der nebenstehenden Pflanzenarten dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbarer Menge vorhanden sein.
30.Buchecker, ungeschält - Fagus silvatica L.Alle FuttermittelSaaten und Früchte und aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse der nebenstehenden Pflanzenarten dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbarer Menge vorhanden sein.
31.Leindotter - Camelina sativa (L.) CrantzAlle FuttermittelSaaten und Früchte und aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse der nebenstehenden Pflanzenarten dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbarer Menge vorhanden sein.
32.Mowrah, Bassia, Madhuca - Madhuca longifolia (L.) Macbr. (= Bassia longifolia L. = Illipe malabrorum Engl.), Madhuca indica Gmelin (= Bassia latifolia Roxb.) = Illipe latifolia (Roscb.) F. Mueller) Alle FuttermittelSaaten und Früchte und aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse der nebenstehenden Pflanzenarten dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbarer Menge vorhanden sein.
33.Purgierstrauch - Jatropha curcas L.Alle FuttermittelSaaten und Früchte und aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse der nebenstehenden Pflanzenarten dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbarer Menge vorhanden sein.
34.Purgierölbaum - Croton tiglium L.Alle FuttermittelSaaten und Früchte und aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse der nebenstehenden Pflanzenarten dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbarer Menge vorhanden sein.
35.Indischer Braunsenf - Brassica juncea (L.) Czern. und Coss. Ssp. integrifolia (West.) Thell. Alle FuttermittelSaaten und Früchte und aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse der nebenstehenden Pflanzenarten dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbarer Menge vorhanden sein.
36.Sareptasenf - Brassica juncea (L.) Cern, und Coss. ssp. junceaAlle FuttermittelSaaten und Früchte und aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse der nebenstehenden Pflanzenarten dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbarer Menge vorhanden sein.
37.Chinesischer Gelbsenf - Brassica juncea (L.) Czern. und Coss. ssp. juncea var. lutea Batalin Alle FuttermittelSaaten und Früchte und aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse der nebenstehenden Pflanzenarten dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbarer Menge vorhanden sein.
38.Schwarzer Senf - Brassica nigra (L.) KochAlle FuttermittelSaaten und Früchte und aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse der nebenstehenden Pflanzenarten dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbarer Menge vorhanden sein.
39.Abessinischer (äthiopischer) Senf - Brassica carinata A. BraunAlle FuttermittelSaaten und Früchte und aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse der nebenstehenden Pflanzenarten dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbarer Menge vorhanden sein.

(1) Amtl. Anm.:

Gehalt an Fluor je 1 % Phosphor.

(2) Amtl. Anm.:

Die Berechnungsmethode ist folgender Quelle zu entnehmen: Schlussfolgerungen des Treffens einer Expertengruppe der Weltgesundheitsorganisation in Stockholm, Schweden, 15. bis 18. Juni 1997; nach: "Van den Berg und andere, 1998, Toxic Equivalency Factors (TEFs) for PCBs, PCDDs, PCDFs for humans and wildlife. Environmental Health Perspective, 106 (12), 775-792"

(3) Amtl. Anm.:

Konzentrations-Obergrenzen werden auf Grund der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte der einzelnen Kongenere, die unter der Quantifizierungsgrenze liegen, gleich der Quantifizierungsgrenze sind

(4) Amtl. Anm.:

Frischfisch, der direkt angeliefert und ohne Zwischenverarbeitung zur Erzeugung von Futtermitteln für Pelztiere verwendet wird, ist von der Höchstgrenze ausgenommen. Für Frischfisch, der zur direkten Verfütterung an Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere verwendet wird, gilt ein Höchstwert von 4,0 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg. Die Erzeugnisse, verarbeitete tierische Proteine, die aus diesen Tieren (Pelz-, Heim-, Zoo- und Zirkustieren) gewonnen werden, können nicht in die Lebensmittelkette gelangen, und ihre Verfütterung an Nutztiere, die zur Nahrungsmittelproduktion gehalten, gemästet oder gezüchtet werden, ist verboten