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§ 38f EEG 2021 - Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des zweiten Segments

Bibliographie

Titel
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021)
Amtliche Abkürzung
EEG 2021
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
754-27

Der Zuschlag erlischt bei Geboten bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments, soweit die Anlagen nicht innerhalb von 12 Monaten in Betrieb genommen worden sind oder soweit die Zahlungsberechtigung nach § 38g nicht spätestens 14 Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe des Zuschlags beantragt worden ist (materielle Ausschlussfrist).