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§ 735 ZPO - Zwangsvollstreckung gegen nicht rechtsfähigen Verein

Bibliographie

Titel
Zivilprozessordnung
Redaktionelle Abkürzung
ZPO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
310-4

Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins genügt ein gegen den Verein ergangenes Urteil.